Drohnenabwehr: Befugnis zum Abschuss – abgelehnt, zwei Wochen später im eigenen Gesetz

Worum es geht

Nach den Drohnensichtungen über dem Flughafen München im Herbst 2025 forderten die Grünen einen Operationsplan Drohnenabwehr. Kern der Forderung: Die Polizei soll technische Mittel bekommen, um Drohnen nicht nur zu erkennen, sondern auch abzuwehren und zu bekämpfen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Befugnis dazu beschloss die Mehrheit fünfzehn Tage später – in ihrem eigenen Gesetz.

Der Ablauf

  • 08.10.2025 – Grüner Antrag 19/8387 „Operationsplan Drohnenabwehr für Bayern“.
  • 22.10.2025 – Die Staatsregierung bringt ihren Gesetzentwurf 19/8567 ein: „Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern“. Am selben Tag empfiehlt der Ausschuss, den grünen Antrag abzulehnen.
  • 25.11.2025 – Das Plenum lehnt den grünen Antrag ab.
  • 10.12.2025 – Das Plenum beschließt das Gesetz der Staatsregierung.

Vergleich: was übernommen wurde

Übernommen ist der entscheidende Punkt. Der grüne Antrag verlangte unter Nummer 2, mobile Einheiten der Landespolizei mit Mitteln zur Detektion auszustatten und darüber hinaus „geeignete Wirkmittel zur Abwehr und Bekämpfung unbemannter Flugobjekte“ bereitzustellen. Genau dafür schafft das Gesetz die Rechtsgrundlage: Der neue Art. 29a PAG regelt die Befugnisse der Polizei gegenüber unbemannten Luftfahrtsystemen, erlaubt die Abwehr ohne vorherige Androhung und lässt zu, dass Polizeidrohnen künftig bewaffnet werden. Beide Vorlagen nennen dasselbe Ziel: der Schutz kritischer Infrastruktur, insbesondere von Flughäfen.

Nicht übernommen wurde der organisatorische Teil. Es gibt keinen Operationsplan als solchen, keine Rund-um-die-Uhr-Detektion an Flughäfen, keine Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung, keinen Vorstoß auf Bundesebene zur Zuständigkeit der Bundeswehr für den Eigenschutz ihrer Kasernen und kein umfassendes Drohnen-Lagebild. Das Gesetz ist ein Befugnisinstrument, kein Einsatzkonzept.

Der Reihenfolge nach genau: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung kam nach dem grünen Antrag, aber vor dessen Ablehnung. Die Mehrheit hat also nicht erst abgelehnt und dann die Idee aufgegriffen, sondern ihr eigenes Vehikel gestartet und den Antrag danach abgeräumt. Der Abstand zwischen den beiden Einbringungen beträgt 14 Tage.

Quellen

  • Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 19/8387 vom 08.10.2025
  • Beschlussempfehlung mit Bericht, Drs. 19/8925 vom 22.10.2025 (Stimmergebnis je Fraktion)
  • Beschluss des Plenums, Drs. 19/9011 vom 25.11.2025 – Ablehnung
  • Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drs. 19/8567 vom 22.10.2025
  • Beschluss des Plenums, Drs. 19/9357 vom 10.12.2025 – Gesetz beschlossen

Abgelehnt durch: CSU, FREIE WÄHLER, AfD

Grüner Antrag

Datum des Antrags8. Oktober 2025
GremiumLandtag Bayern (19. Wahlperiode)
Drucksache19/8387
Link zum Antraghttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006500/0000006954.pdf

Ablehnung

Datum der Ablehnung25. November 2025
Abgelehnt durchCSU, FREIE WÄHLER, AfD
GremiumPlenum des Bayerischen Landtags
Stimmergebnis je FraktionBeschlussempfehlung 19/8925 vom 22.10.2025 – CSU: Ablehnung · B90/GRÜ: Zustimmung · FREIE WÄHLER: Ablehnung · AfD: Ablehnung · SPD: Zustimmung
ErgebnisAblehnung
Fundstelle (Beschluss)https://www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/drucksachen

Umsetzung

Datum der Umsetzung10. Dezember 2025
Bezeichnung der UmsetzungGesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern (Änderung des PAG, neuer Art. 29a)
Drucksache der Umsetzung19/8567, beschlossen mit 19/9357
Link zur Umsetzunghttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000007000/0000007072.pdf

Zeitversatz: 0 Monate zwischen Ablehnung und Umsetzung.

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