Worum es geht
Nach den Drohnensichtungen über dem Flughafen München im Herbst 2025 forderten die Grünen einen Operationsplan Drohnenabwehr. Kern der Forderung: Die Polizei soll technische Mittel bekommen, um Drohnen nicht nur zu erkennen, sondern auch abzuwehren und zu bekämpfen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Befugnis dazu beschloss die Mehrheit fünfzehn Tage später – in ihrem eigenen Gesetz.
Der Ablauf
- 08.10.2025 – Grüner Antrag 19/8387 „Operationsplan Drohnenabwehr für Bayern“.
- 22.10.2025 – Die Staatsregierung bringt ihren Gesetzentwurf 19/8567 ein: „Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern“. Am selben Tag empfiehlt der Ausschuss, den grünen Antrag abzulehnen.
- 25.11.2025 – Das Plenum lehnt den grünen Antrag ab.
- 10.12.2025 – Das Plenum beschließt das Gesetz der Staatsregierung.
Vergleich: was übernommen wurde
Übernommen ist der entscheidende Punkt. Der grüne Antrag verlangte unter Nummer 2, mobile Einheiten der Landespolizei mit Mitteln zur Detektion auszustatten und darüber hinaus „geeignete Wirkmittel zur Abwehr und Bekämpfung unbemannter Flugobjekte“ bereitzustellen. Genau dafür schafft das Gesetz die Rechtsgrundlage: Der neue Art. 29a PAG regelt die Befugnisse der Polizei gegenüber unbemannten Luftfahrtsystemen, erlaubt die Abwehr ohne vorherige Androhung und lässt zu, dass Polizeidrohnen künftig bewaffnet werden. Beide Vorlagen nennen dasselbe Ziel: der Schutz kritischer Infrastruktur, insbesondere von Flughäfen.
Nicht übernommen wurde der organisatorische Teil. Es gibt keinen Operationsplan als solchen, keine Rund-um-die-Uhr-Detektion an Flughäfen, keine Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung, keinen Vorstoß auf Bundesebene zur Zuständigkeit der Bundeswehr für den Eigenschutz ihrer Kasernen und kein umfassendes Drohnen-Lagebild. Das Gesetz ist ein Befugnisinstrument, kein Einsatzkonzept.
Der Reihenfolge nach genau: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung kam nach dem grünen Antrag, aber vor dessen Ablehnung. Die Mehrheit hat also nicht erst abgelehnt und dann die Idee aufgegriffen, sondern ihr eigenes Vehikel gestartet und den Antrag danach abgeräumt. Der Abstand zwischen den beiden Einbringungen beträgt 14 Tage.
Quellen
- Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 19/8387 vom 08.10.2025
- Beschlussempfehlung mit Bericht, Drs. 19/8925 vom 22.10.2025 (Stimmergebnis je Fraktion)
- Beschluss des Plenums, Drs. 19/9011 vom 25.11.2025 – Ablehnung
- Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drs. 19/8567 vom 22.10.2025
- Beschluss des Plenums, Drs. 19/9357 vom 10.12.2025 – Gesetz beschlossen
Abgelehnt durch: CSU, FREIE WÄHLER, AfD
Grüner Antrag
| Datum des Antrags | 8. Oktober 2025 |
|---|---|
| Gremium | Landtag Bayern (19. Wahlperiode) |
| Drucksache | 19/8387 |
| Link zum Antrag | https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006500/0000006954.pdf |
Ablehnung
| Datum der Ablehnung | 25. November 2025 |
|---|---|
| Abgelehnt durch | CSU, FREIE WÄHLER, AfD |
| Gremium | Plenum des Bayerischen Landtags |
| Stimmergebnis je Fraktion | Beschlussempfehlung 19/8925 vom 22.10.2025 – CSU: Ablehnung · B90/GRÜ: Zustimmung · FREIE WÄHLER: Ablehnung · AfD: Ablehnung · SPD: Zustimmung |
| Ergebnis | Ablehnung |
| Fundstelle (Beschluss) | https://www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/drucksachen |
Umsetzung
| Datum der Umsetzung | 10. Dezember 2025 |
|---|---|
| Bezeichnung der Umsetzung | Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern (Änderung des PAG, neuer Art. 29a) |
| Drucksache der Umsetzung | 19/8567, beschlossen mit 19/9357 |
| Link zur Umsetzung | https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000007000/0000007072.pdf |
Zeitversatz: 0 Monate zwischen Ablehnung und Umsetzung.