Lobbyregister: grüner Entwurf abgelehnt, eigenes Gesetz am selben Tag beschlossen

Worum es geht

Bayern hat seit 2021 ein Lobbyregister. Entsprechende Gesetzentwürfe hatten zuerst die SPD und dann die Grünen vorgelegt. Beide wurden abgelehnt – am selben Tag, an dem der später eingebrachte Entwurf von FREIE WÄHLER und CSU beschlossen wurde.

Der Ablauf

  • 10.12.2020 – SPD-Gesetzentwurf 18/12034 für ein Bayerisches Lobbyregistergesetz.
  • 18.01.2021 – Grüner Gesetzentwurf 18/12343 „für ein Bayerisches Lobbyregister und den legislativen Fußabdruck“.
  • 27.04.2021 – FREIE WÄHLER und CSU bringen ihren Gesetzentwurf 18/15463 ein.
  • 24.06.2021 – Das Plenum lehnt den grünen Entwurf ab (18/16801), ebenso den der SPD (18/16799), und beschließt den der Mehrheit (18/16803).

Vergleich: was übernommen wurde

Das Register kam. Der grüne Entwurf begründete sich damit, dass „der Einfluss von organisierten Lobbyistinnen und Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse zugenommen“ habe und Lobbytätigkeit deshalb transparent sein müsse. Das beschlossene Gesetz schafft in Art. 1 genau das: Wer Interessenvertretung gegenüber Landtag oder Staatsregierung betreiben will, muss sich in ein „bei der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten geführtes öffentliches Register (Lobbyregister)“ eintragen.

Nicht übernommen: der legislative Fußabdruck. Die Grünen wollten zusätzlich dokumentieren lassen, welche Interessenvertreter an welchen Gesetzentwürfen mitgewirkt haben. Dieser Teil steht nicht im Gesetz.

Zur Einordnung: Die Grünen waren hier nicht allein und nicht die Ersten – die SPD hatte fünf Wochen früher vorgelegt. Der Befund lautet deshalb: Die Mehrheit griff den Gegenstand auf, nachdem zwei Oppositionsfraktionen Entwürfe eingebracht hatten, und beschloss ihn in eigener Fassung.

Quellen

  • Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 18/12343 vom 18.01.2021
  • Beschlussempfehlung Drs. 18/16566 – Stimmergebnis je Fraktion
  • Beschluss des Plenums, Drs. 18/16801 vom 24.06.2021 – Ablehnung
  • Gesetzentwurf FREIE WÄHLER, CSU, Drs. 18/15463 vom 27.04.2021
  • Beschluss des Plenums, Drs. 18/16803 vom 24.06.2021 – Gesetz beschlossen
  • Gesetzentwurf SPD, Drs. 18/12034 vom 10.12.2020; Beschluss 18/16799 – Ablehnung

Abgelehnt durch: CSU, FREIE WÄHLER, AfD

Grüner Antrag

Datum des Antrags18. Januar 2021
GremiumLandtag Bayern (18. Wahlperiode)
Drucksache18/12343 (Gesetzentwurf)
Link zum Antraghttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000007500/0000007991.pdf

Ablehnung

Datum der Ablehnung24. Juni 2021
Abgelehnt durchCSU, FREIE WÄHLER, AfD
GremiumPlenum des Bayerischen Landtags
Stimmergebnis je FraktionBeschlussempfehlung 18/16566 – CSU: Ablehnung · B90/GRÜ: Zustimmung · FREIE WÄHLER: Ablehnung · AfD: Ablehnung · SPD: Zustimmung · FDP: Zustimmung
ErgebnisAblehnung
Fundstelle (Beschluss)https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000012000/0000012304.pdf

Umsetzung

Datum der Umsetzung24. Juni 2021
Bezeichnung der UmsetzungBayerisches Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG), Gesetzentwurf FREIE WÄHLER/CSU
Drucksache der Umsetzung18/15463, beschlossen mit 18/16803
Link zur Umsetzunghttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000012000/0000012304.pdf

Zeitversatz: 0 Monate zwischen Ablehnung und Umsetzung.

Feuerwehrhäuser: Sanierungsför…
Schulwegkosten in der Oberstuf…