Diese Seite erhebt einen überprüfbaren Anspruch. Damit das trägt, gilt für jeden Fall dasselbe Verfahren.
Wann ein Fall aufgenommen wird
- Es gibt eine schriftliche Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Antrag, Gesetzentwurf oder Änderungsantrag – mit Drucksachennummer.
- Die Vorlage wurde abgelehnt oder für erledigt erklärt. Das Abstimmungsergebnis ist im Protokoll belegt.
- Danach hat die Mehrheit eine Regelung beschlossen oder eine Maßnahme ergriffen, die in der Sache dasselbe erreicht. Auch dafür gibt es eine Drucksache oder einen amtlichen Beleg.
- Alle drei Schritte sind verlinkt. Ohne Quelle kein Fall.
Wie „in der Sache dasselbe“ bestimmt wird
Verglichen wird der Regelungsgehalt, nicht der Wortlaut. Maßgeblich sind Adressat, Pflicht oder Leistung, Höhe beziehungsweise Umfang und der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Weicht die Umsetzung in einem dieser Punkte wesentlich nach unten ab, wird der Fall als abgeschwächt übernommen geführt und die Abweichung im Feld „Vergleich“ benannt.
Was nicht aufgenommen wird
- Reden, Pressemitteilungen und Interviews ohne eigene Vorlage.
- Vorlagen, die zurückgezogen, vertagt oder in einen Kompromiss überführt wurden – dort fehlt die Ablehnung.
- Vorhaben, die ohnehin durch Bundes- oder EU-Recht geboten waren, wenn sich das aus den Materialien ergibt.
- Fälle, bei denen nur zeitliche Nähe, aber kein inhaltlicher Bezug belegbar ist.
Quellen und Rechtslage
Grundlage sind Drucksachen und Plenarprotokolle. Diese sind amtliche Werke nach § 5 UrhG und dürfen zitiert und verlinkt werden. Zitiert wird knapp und mit Fundstelle; die Bewertung bleibt als solche gekennzeichnet.
Korrekturen
Wer einen Fehler findet, soll ihn melden – siehe Fall melden. Korrigierte Fälle bleiben online und tragen einen Hinweis auf die Änderung; Fälle, die der Prüfung nicht standhalten, werden entfernt und das wird vermerkt.